AGB

 

Alexander Rasskasov Photography

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Alexander Rasskasov Photography (nachfolgend „Fotograf“) und dem Auftraggeber.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Fotograf stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Fotografen (z. B. per E-Mail oder Vertrag) zustande.

Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber diese AGB an.

3. Leistungsumfang

Der Fotograf erbringt fotografische Leistungen im Bereich Hochzeits-, Event- und Portraitfotografie gemäß individueller Vereinbarung.

Der Fotograf schuldet die Erstellung von Fotografien im vereinbarten Umfang, nicht jedoch einen bestimmten fotografischen Stil oder ein bestimmtes Ergebnis.

Die Auswahl der finalen Bilder sowie deren künstlerische und technische Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch den Fotografen.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Zur Reservierung eines Termins kann eine Anzahlung erforderlich sein.
Die Höhe der Anzahlung wird individuell vereinbart.

Bei Hochzeitsreportagen sowie größeren Veranstaltungen (z. B. Open-Air-Events oder vergleichbare Buchungen) beträgt die Anzahlung in der Regel 200 €, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung.

Der verbleibende Betrag ist spätestens am Tag der Veranstaltung zu zahlen.
Alternativ kann die vollständige Zahlung vor Auslieferung der finalen Bilder erfolgen.

Der Fotograf ist berechtigt, die Übergabe der Bilder bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.

5. Stornierung und Rücktritt durch den Auftraggeber

Im Falle einer Stornierung durch den Auftraggeber wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.

Bei einer Absage weniger als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ist der Fotograf berechtigt, bis zu 100 % des vereinbarten Honorars zu berechnen, sofern kein Ersatztermin vergeben werden kann.

Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Ausfall des Fotografen

Im Falle von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, ist der Fotograf berechtigt, einen Ersatzfotografen zu stellen.

Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7. Lieferung und Bildmaterial

Die Lieferung der bearbeiteten Bilder erfolgt innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

Bei Hochzeitsreportagen sowie größeren Veranstaltungen (z. B. Open-Air-Events oder vergleichbaren Buchungen) beträgt die Lieferzeit in der Regel 2 bis 6 Wochen.

Bei kleineren Aufträgen, insbesondere im Bereich Event- oder Clubfotografie, kann die Lieferung deutlich früher erfolgen.

Die Übergabe erfolgt digital.

Rohdateien (RAW-Dateien) werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

Der Fotograf ist berechtigt, eine Auswahl der entstandenen Bilder zu treffen.

8. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte zur privaten Verwendung der Bilder.

Eine kommerzielle Nutzung, insbesondere der Verkauf, die Weitergabe an Dritte zu gewerblichen Zwecken oder die Nutzung für Werbung, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

Die Urheberrechte verbleiben in jedem Fall beim Fotografen.

9. Veröffentlichung durch den Fotografen

Der Fotograf ist berechtigt, die entstandenen Bilder für eigene Werbezwecke (z. B. Website, Portfolio, soziale Medien) zu verwenden.

Der Auftraggeber kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.

10. Haftung

Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Eine Haftung für technische Defekte, Datenverlust oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Datenschutz

Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

13. Mitwirkungspflicht und Umstände bei Veranstaltungen

Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Erstellung von Fotografien bei Veranstaltungen (insbesondere in Clubs, Events oder Hochzeiten) maßgeblich von äußeren Umständen abhängt, auf die der Fotograf keinen Einfluss hat.

Dazu zählen insbesondere die Bereitschaft von Personen, sich fotografieren zu lassen, örtliche Gegebenheiten sowie gesetzliche Vorgaben (z. B. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte).

Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Personen gegen deren Willen zu fotografieren.

Eine bestimmte Anzahl von Bildern wird ausdrücklich nicht geschuldet.

Der Fotograf schuldet die Erbringung seiner Leistung in Form der vereinbarten Anwesenheit und fotografischen Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg oder eine bestimmte Anzahl an Aufnahmen.

Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt.